Wirtschaft, Recht. Und alles, was dazu gehört.


Ihr Mandat übernehmen wir nach einer ersten Erfolgseinschätzung und ausschließlich in Rechtsgebieten, in denen wir über Erfahrung und Expertise verfügen. Wir möchten uns zusammen mit Ihnen als Mandant auf das für Ihren Erfolg Wesentliche konzentrieren.

Für die Bearbeitung und Wahrnehmung Ihres Mandates steht Ihnen stets ein
persönlicher Ansprechpartner in unserer Kanzlei zur Seite.

Wir nehmen uns gerne
Zeit für Ihr Anliegen.

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FACHANWALT

Als
Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht haben wir den Anspruch, auch den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten zu Recht zu verhelfen. Sofern erforderlich, beraten wir Sie bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Rechtsverhältnisse und Verträge.
Dies gilt ausnahmslos für alle von uns betreuten Rechtsgebiete. Nahezu alle Rechtsbereiche sind auch steuerlich beeinflusst. Als Beispiele seien genannt: Arbeitsvertrag, Testament, Firmengründungen und Firmenübergaben.
Eine rechtliche Beratung oder Vertragsgestaltung ohne den Blick auf wirtschaftliche und steuerliche Aspekte und deren Folgen sollten Sie nicht akzeptieren. Dies gilt gerade dann, wenn es um Entscheidungen und Verfügungen mit weitreichenden Folgen geht.

Auch bei
streitigen Auseinandersetzungen können Sie sich darauf verlassen, dass wir mit Ihnen die wirtschaftlich sinnvollste Lösung suchen.
Wir helfen Ihnen zu entscheiden, wann ein Gang zum Gericht sinnvoll ist. Es gilt: Werfen Sie „gutes“ Geld nicht noch „schlechtem“ Geld hinterher.

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QUALIFIKATION und FORTBILDUNG

Das Recht entwickelt sich ständig fort. Daher aktualisieren wir auch unser juristisches Wissen beständig. So haben Sie Gewissheit, immer bestens vertreten zu sein.
Über diese ständige Aktualisierung hinaus haben die Rechtsanwälte unserer Sozietät erfolgreich

Fortbildungen zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt
in den Bereichen

Steuerrecht
(RA Bastek, Fachanwalt für Steuerrecht)
Handels- und Gesellschaftsrecht
(RAin Bastek)
Arbeitsrecht
(RA Bastek)

absolviert.

Im Rahmen der
Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach der Fachanwaltsordnung (FAO) halten wir uns in unseren Arbeitsgebieten für unsere Mandanten ständig regelmäßig informiert.

Darüber hinaus verfügen wir über Qualifikationen im Bereich des

Erbrechts.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Steffen Bastek LL.M ist u.a.

Mitglied der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge),
zertifizierter
Testamentsvollstrecker (DVEV) mit dezidierten Kenntnissen des Erbschaftsteuerrechts
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Er ist Referent bei der IHK zu Themen der
Unternehmensnachfolge und Nachfolgebesteuerung.

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ZUSAMMENARBEIT

Wir arbeiten intern und extern mit kompetenten Partnern aus den Bereichen
Steuern, Wirtschaft und Personal zusammen.