Wirtschaft, Recht. Und alles, was dazu gehört.
Ihr
Mandat übernehmen wir nach einer ersten Erfolgseinschätzung und
ausschließlich in Rechtsgebieten, in denen wir über
Erfahrung und Expertise verfügen.
Wir möchten uns zusammen mit Ihnen als Mandant auf das für Ihren
Erfolg Wesentliche konzentrieren.
Für die Bearbeitung und Wahrnehmung Ihres Mandates steht Ihnen
stets ein
persönlicher Ansprechpartner in
unserer Kanzlei zur Seite.
Wir nehmen uns gerne
Zeit für Ihr Anliegen.
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FACHANWALT
Als
Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht haben wir den
Anspruch, auch den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten zu
Recht zu verhelfen. Sofern erforderlich, beraten wir Sie bei der
steuerlichen Optimierung Ihrer Rechtsverhältnisse und
Verträge.
Dies gilt ausnahmslos für alle von uns betreuten Rechtsgebiete.
Nahezu alle Rechtsbereiche sind auch steuerlich beeinflusst. Als
Beispiele seien genannt: Arbeitsvertrag, Testament,
Firmengründungen und Firmenübergaben.
Eine rechtliche Beratung oder Vertragsgestaltung ohne den Blick auf
wirtschaftliche und steuerliche Aspekte und deren Folgen sollten
Sie nicht akzeptieren. Dies gilt gerade dann, wenn es um
Entscheidungen und Verfügungen mit weitreichenden Folgen
geht.
Auch bei
streitigen Auseinandersetzungen können Sie sich
darauf verlassen, dass wir mit Ihnen die
wirtschaftlich sinnvollste Lösung suchen.
Wir helfen Ihnen zu entscheiden, wann ein Gang zum Gericht sinnvoll
ist. Es gilt: Werfen Sie „gutes“ Geld nicht noch „schlechtem“ Geld
hinterher.
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QUALIFIKATION
und FORTBILDUNG
Das Recht entwickelt sich ständig fort. Daher aktualisieren wir
auch unser juristisches Wissen beständig. So haben Sie Gewissheit,
immer bestens vertreten zu sein.
Über diese ständige Aktualisierung hinaus haben die Rechtsanwälte
unserer Sozietät erfolgreich
Fortbildungen zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt
in
den Bereichen
Steuerrecht (RA Bastek,
Fachanwalt für Steuerrecht)
Handels- und Gesellschaftsrecht (RAin
Bastek)
Arbeitsrecht (RA
Bastek)
absolviert.
Im Rahmen der
Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach der
Fachanwaltsordnung (FAO) halten wir uns in unseren Arbeitsgebieten
für unsere Mandanten ständig regelmäßig informiert.
Darüber hinaus verfügen wir über Qualifikationen im Bereich
des
Erbrechts.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Steffen Bastek LL.M ist
u.a.
Mitglied der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und
Vermögensnachfolge),
zertifizierter
Testamentsvollstrecker (DVEV) mit
dezidierten Kenntnissen des
Erbschaftsteuerrechts
Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
(DAV).
Er ist Referent bei der IHK zu Themen der
Unternehmensnachfolge und
Nachfolgebesteuerung.
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ZUSAMMENARBEIT
Wir arbeiten intern und extern mit kompetenten Partnern aus den
Bereichen
Steuern, Wirtschaft und Personal zusammen.