Vergütung. Keine Überraschungen, sondern Transparenz.

Die Vergütung der Rechtsanwälte in Deutschland richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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VERGÜTUNGSVEREINBARUNG

Bei der Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens treffen wir eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen. Je nach Sachlage und Ihren Wünschen ist eine

Abrechnung nach dem RVG,

pauschale Vergütung oder

Berechnung von Beratungsstunden (Zeitaufwand) möglich.

Diese Möglichkeit besprechen wir anläßlich der Begründung des Mandates gerne mit Ihnen und erläutern die Alternativen.

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ERSTBERATUNG

Eine Erstberatung erhalten Sie bei uns bereits ab EURO 130,00.
Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder per email erfolgen.

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RECHTSCHUTZVERSICHERUNG

Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, klären wir mit Ihnen vorab die Möglichkeiten, diese für entstehende Kosten und Gebühren in Anspruch zu nehmen. Das kann in einer streitigen Auseinandersetzung, aber auch bereits bei einer Erstberatung der Fall sein.

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GERICHTSVERFAHREN

Für die Vertretung vor Gericht ist die Berechnung nach dem RVG für alle Rechtsanwälte zwingend vorgeschrieben - und damit bei allen Rechtsanwälten die Mindestgebühr grundsätzlich gleich.
Gerne erläutern wir diese Gebühren anläßlich einer Mandatierung ausführlich mit Ihnen.

Transparenz, für alle Fälle.