Vergütung. Keine Überraschungen, sondern
Transparenz.
Die Vergütung der Rechtsanwälte in Deutschland richtet sich
grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG).
__________________________
VERGÜTUNGSVEREINBARUNG
Bei der Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens treffen
wir eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen. Je nach
Sachlage und Ihren Wünschen ist eine
Abrechnung
nach dem RVG,
pauschale
Vergütung oder
Berechnung
von Beratungsstunden (Zeitaufwand)
möglich.
Diese Möglichkeit besprechen wir anläßlich der Begründung des
Mandates gerne mit Ihnen und erläutern die Alternativen.
______________
ERSTBERATUNG
Eine Erstberatung erhalten Sie bei uns bereits ab EURO
130,00.
Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder per email
erfolgen.
___________________________
RECHTSCHUTZVERSICHERUNG
Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, klären wir mit
Ihnen vorab die Möglichkeiten, diese für entstehende Kosten und
Gebühren in Anspruch zu nehmen. Das kann in einer streitigen
Auseinandersetzung, aber auch bereits bei einer Erstberatung der
Fall sein.
____________________
GERICHTSVERFAHREN
Für die Vertretung vor Gericht ist die Berechnung nach dem RVG für
alle Rechtsanwälte zwingend vorgeschrieben - und damit bei allen
Rechtsanwälten die Mindestgebühr grundsätzlich gleich.
Gerne erläutern wir diese Gebühren anläßlich einer Mandatierung
ausführlich mit Ihnen.
Transparenz,
für alle Fälle.

